
Comic: PIDI – www.siebenspiel.ch
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die obligatorische Rentenversicherung der Schweiz. Sie bildet zusammen mit der Invalidenversicherung und den Ergänzungsleistungen die erste – staatliche – Säule des schweizerischen Dreisäulensystems und dient der angemessenen Sicherung des Existenzbedarfs. Die AHV wird nach dem Umlageverfahren finanziert und hat den Charakter eines Solidaritätswerks.
Broschüre des Bundesamtes für Sozialversicherung (Ausgabe 2020)

«Die schweizerische Altersvorsorge»
Diese Broschüre kann elektronisch heruntergeladen werden:
Die gedruckte Version kann auch gratis bestellt werden (318.005.1D) beim Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Telefon 058 462 90 11
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