Die schweizerische Invalidenversicherung (IV) ist eine staatliche und obligatorische Sozialversicherung und bildet zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und den Ergänzungsleistungen die erste – staatliche – Säule des schweizerischen Dreisäulensystems.
Die IV-Stellen erfüllen drei zentrale Aufgaben:
- Sie unterstützen die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen.
- Sie legen den Invaliditätsgrad fest.
- Sie bestimmen die Höhe der Entschädigung, die einer versicherten Person aufgrund ihrer so genannten Hilflosigkeit zusteht.
Die IV-Stellen sind öffentlich-rechtliche Anstalten. Für ihre Errichtung sind die Kantone zuständig, weshalb sich die Organisation der IV-Stellen von Kanton zu Kanton unterscheidet.
IV-Stelle Basel-Stadt
https://www.ivbs.ch/
Lange Gasse 7
Postfach
4052 Basel
Telefon: 061 225 25 25
Fax: 061 225 25 00
SVA Basel-Landschaft
Webseite: www.sva-bl.ch
Hauptstrasse 109
4102 Binningen
Telefon: 061 425 25 25
Fax: 061 425 25 00