Ergänzungsleistungen (EL) zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder zur Invalidenversicherung (IV) dienen im schweizerischen Sozialstaat zur Existenzsicherung, falls andere soziale Sicherungen oder das Einkommen hierfür nicht ausreichen. Die Ergänzungsleistungen bilden zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) die erste – staatliche – Säule des schweizerischen Dreisäulensystems.
Broschüre des Bundesamtes für Sozialversicherung
Die Ergänzungsleistungen zur schweizerischen Alters- und Hinterlassenenvorsorge zur schweizerischen Invaliditätsvorsorge
Per 1.1.2021 aktualisierte Basisinformationen über die EL. Die Broschüre erklärt unter anderem, wie das System der EL funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen oder wie die Leistungen berechnet werden.
Die Broschüre ist in elektronsicher Form verfügbar: https://www.bundespublikationen.admin.ch/cshop_mimes_bbl/14/1402EC7524F81EDB8DC2104E5255FAEC.pdf
Die gedruckte Version kann auch gratis bestellt werden (Nr. 318.005.3D) beim Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern
Telefon 058 462 90 11