Die schweizerische Invalidenversicherung (IV) ist eine staatliche und obligatorische Sozialversicherung und bildet zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und den Ergänzungsleistungen die erste – staatliche – Säule des schweizerischen Dreisäulensystems.
Die IV-Stellen erfüllen drei zentrale Aufgaben:
- Sie unterstützen die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen.
- Sie legen den Invaliditätsgrad fest.
- Sie bestimmen die Höhe der Entschädigung, die einer versicherten Person aufgrund ihrer so genannten Hilflosigkeit zusteht.
Die IV-Stellen sind öffentlich-rechtliche Anstalten. Für ihre Errichtung sind die Kantone zuständig, weshalb sich die Organisation der IV-Stellen von Kanton zu Kanton unterscheidet.
IV-Stelle Basel-Stadt
www.ivbs.ch
Lange Gasse 7
Postfach, 4052 Basel
Telefon: 061 225 25 25
Fax: 061 225 25 00
SVA Basel-Landschaft
www.sva-bl.ch
Hauptstrasse 109
4102 Binningen
Telefon: 061 425 25 25
Fax: 061 425 25 00
BSV – Neue Broschüre erklärt die Invaliditätsvorsorge (28.1.2021)
«Die schweizerische Invaliditätsvorsorge»
Diese vom Bundesamt für Sozialversicherung im Januar 2021 herausgegebene Broschüre erklärt auf 48 Seiten das umfassende System der Invaliditätsvorsorge in der Schweiz. So vermittelt die Publikation grundlegende Informationen dazu, welche Versicherungen beteiligt sind und wie diese zusammenspielen, wer Anspruch auf Leistungen hat und wie die Leistungen berechnet werden. Die Broschüre ist in elektronischer Form verfügbar: https://www.bundespublikationen.admin.ch/cshop_mimes_bbl/14/1402EC7524F81EEB90A86F88E236AC6C.pdf
Die gedruckte Version kann auch gratis bestellt werden (Nr. 318.005.4D) beim Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern
Telefon 058 462 90 11