Finger weg von unseren Sozialversicherungen!

AVIVO Schweiz ist entsetzt

  • über die massiven linearen Kürzungen der Sozialhilfe, wie sie in den Kantonen Luzern, Bern, Basel-Landschaft und Aargau vorgenommen wurden oder noch vorgenommen werden sollen,
  • über die Absicht des Nationalrates, die Ergänzungsleistungen zu kürzen,
  • über das Schüren eines allgemeinen Misstrauens gegenüber Versicherten, welches zur Verabschiedung eines Gesetzes zur Überwachung von Versicherten führte, und
  • über die fortlaufenden Senkungen der Renten aus der Zweiten Säule (Berufliche Vorsorge).

Die Angriffe auf die Existenzgrundlage der Ärmsten und Kranken lässt befürchten, dass in unserem Land mit seinen beträchtlichen Ertragsüberschüssen in der Staatsrechnung wieder eine Jagd auf die Ärmsten stattfinden wird, wie wir sie längst überwunden glaubten.

„Die AHV-Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken.“

So steht es seit 1947 in der Bundesverfassung (Artikel 112). Alle wissen, dass diese Verfassungsbestimmung seit 70 Jahren verletzt wird. Das scheint aber kaum jemanden im Bundesrat und im Parlament zu stören.
In Artikel 12 der Bundesverfassung ist folgendes Grundrecht verankert: „Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.“ Die Kürzung der Sozialhilfe in den obgenannten Kantonen verletzt dieses Grundrecht.
AVIVO Schweiz wehrt sich entschieden gegen den Generalangriff auf unsere Sozialversicherungen. Denn AHV und Ergänzungsleistungen tragen zur solidarischen Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums bei und müssen verteidigt werden.

Stärken wir die AHV!

Getreu ihrer seit 70 Jahren vertretenen Überzeugung fordert AVIVO Schweiz eine sichere und gerechte Altersvorsorge und eine Erhöhung der Altersrenten, setzt sich ein für den Ausbau der Ersten Säule und die langfristige Eingliederung der Zweiten Säule (Berufliche Vorsorge)in die Erste Säule, selbstverständlich unter Wahrung des Besitzstandes der Versicherten. Es ist die Zweiten Säule (Berufliche Vorsorge), die schwächelt und in ihrer Existenz bedroht ist, und nicht die AHV.

Resolution der Delegiertenversammlung AVIVO Schweiz vom 17. Mai 2018

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