Am 26. April 2018 überwies der Landrat eine Motion, welche die Regierung mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beauftragte, die eine drastische Kürzung der Sozialhilfe von 30% mit einer stufenweisen Motivationszulage in einen Gesetzesvorschlag umfassen sollte. Das Entsetzen in der Bevölkerung vor allem bei den Betroffenen und Fachleuten war gross. Auch die Regierung sah ein, dass diese Forderung so nicht umsetzbar war. Drei Jahre später präsentierte der Regierungsrat dem Parlament eine abgeschwächte Form zur Teilrevision des Sozialhilfegesetztes. Doch aus der Sicht des Bündnisses «Verkehrt BL» gleicht diese Revision einer Mogelpackung, die zwar positive Anreize proklamiert, doch weiterhin drastische Kürzungen für Sozialhilfebeziehende beinhaltet. So sollen z.B. Personen, die länger als zwei Jahre auf die Sozialhilfe angewiesen sind, mit monatlich Fr. 40.– abgestraft werden. Damit wurde die rote Linie überschritten.
Am 4. November 2021 befürwortet das kantonale Parlament zwar die Revision des Sozialhilfegesetzes. Da jedoch in der Schlussabstimmung keine 4/5-Mehrheit zustande kam, wird das Stimmvolk das letzte Wort haben.
Das Bündnis Verkehrt BL, bestehend aus über 20 Nichtregierungsorganisationen lehnt dieses Gesetz u.a. aus folgenden Gründen ab:
• Kürzungen isolieren Betroffene noch stärker und das Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe schwindet weiter.
• Der im neuen Gesetz vorgesehen Langzeitabzug ist nicht akzeptierbar und menschlich unwürdig.
• Mit dem neuen Gesetz wird der existenzielle Grundbedarf und die etablierten SKOS-richtlinien nochmals verschärft und damit die Situation für die Betroffenen weiter verschlechtert.
• Anstelle der Wiedereinführung eines Anreizsystems sollte der Grundbedarf generell erhöht werden.
Das Bündnis «Verkehrt BL» wird sich mit allen ihren zur Verfügung stehenden Mitteln im Abstimmungskampf gegen die Revision des Sozialhilfegesetztes einsetzen.
Claude Hodel, Reinach