Motion im Grossen Rat von Basel-Stadt von BastA!-Grossrat Oliver Bolliger, AVIVO-Mitglied
Die Angst vor einem Mangel an Gas, Öl und Strom beschäftigt Bund und Kantone seit Wochen intensiv und am 24. August hat der Bundesrat sein Vorgehen skizziert, um mit diversen Massnahmen der Energieknappheit zu begegnen.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt setzt einen Krisenstab ein und hat am 30. August die Anpassung des Gebührentarifs der IWB genehmigt, die eine Tariferhöhung in der Grundversorgung von durchschnittlich 12-15% für Privatkunden und -kundinnen zur Folge hat. Der Regierungsrat hat Ende April in seiner mündlichen Beantwortung der Interpellation 49 betr. Entlastung von Armutsbetroffenen wegen hohen IWB-Rechnungen keinen Anlass gesehen, um Massnahmen zu treffen. Vier Monate später ist klar, dass die Energiekosten steigen und somit die Haushaltsbudgets der Bevölkerung stark belasten werden. Gleichzeitig wird das Leben aufgrund der Inflation teurer und für kommendes Jahr werden stark steigende Krankenkassen-Prämien vorausgesagt.
Damit die Kaufkraft der Basler Bevölkerung erhalten werden kann, braucht es neben individuellen Sparmassnahmen beim Gas-, Öl- und Stromverbrauch auch finanzielle Entlastungsmassnahmen von Seiten der Regierung und den IWB.
Damit rasches Handeln, welches in der Breite Wirkung erzeugen kann, möglich wird, braucht es ein staatliches Eingreifen, um die finanzielle Belastung durch steigende Energiekosten abzufedern.
Die Inflation und steigende Lebenshaltungskosten betreffen Menschen, die von Armut betroffen sind, bzw. über wenig Einkommen verfügen, sowie Familien im Allgemeinen stärker als normalverdienende Einzelpersonen-Haushalte. Jedoch wirken sich steigende Preise generell negativ auf die Kaufkraft der Bevölkerung aus.
Der Motionär fordert aufgrund der aktuellen Situation den Regierungsrat dazu auf, folgende Massnahmen per Motion zeitnah einzuleiten: Version für die gesamte Bevölkerung:
- Der Regierungsrat bildet einen Energie-Unterstützungsfonds, um die steigenden Energiekosten nicht vollständig auf die Bevölkerung umzulagern. Aus diesem Fonds werden die Mehrkosten, die den IWB durch die höheren Energiepreise entstehen, finanziert.
- Der Energie-Unterstützungsfonds soll progressiv ausgestaltet werden. Bezüger und Bezügerinnen von Sozialhilfe oder von Ergänzungsleistungen erhalten einen vollständigen Ausgleich. Je nach Höhe des steuerbaren Einkommens reduziert sich der Ausgleich, welcher durch den Unterstützungsfonds geleistet wird.
- Individuelles Energiesparen soll mit einem zusätzlichen Rabatt auf die Rechnung honoriert werden.
- Die Regierung lanciert für die Bevölkerung eine kantonale Sensibilisierungskampagne und leitet gemeinsam mit der Verwaltung und den grossen Schlüsselindustrien Massnahmen ein, um den Energieverbrauch zu senken und zukünftiges Sparpotential einzuleiten.
September 2022