Ist das AHV-Referendum «Hände weg von unseren Renten!» eine Zwängerei?

Für zwei AHV-Volksinitiativen wurden kürzlich Unterschriften gesammelt, zwei weitere sind in Vorbereitung und jetzt noch ein Referendum! Viele haben die Übersicht verloren. Worum geht es?
In der Schweizerischen Bundesverfassung, Paragraph 112, 2b, steht: „Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken.“ (Das betrifft die Renten von AHV und IV gleichermassen.) In Realität können aber viele Frauen und die meisten IV-Rentner/innen nur davon träumen.
Das Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge benachteiligt die Frauen systematisch. Dies hat mit der knauserigen Ausgestaltung der AHV (1. Säule) und mit dem missratenen Konstrukt der 2. Säule (Pensionskassen, BVG) zu tun.

  • Wer, um pflegebedürftige Angehörige oder Kinder zu betreuen, das Arbeitspensum reduziert oder gar die Stelle aufgibt, erhält bei der AHV eine Erziehungs- bzw. Betreuung-Gutschrift. Dies ist im BVG nicht möglich.
  • Laut BVG lässt sich nur der effektiv verdiente Lohn versichern und zwar nur ab einem gewissen Minimalbetrag. M. a. W. ist es Personen mit prekärem Einkommen verwehrt, sich einer Pensionskasse anschliessen. Darunter fallen viele Frauen mit Teilzeit-Pensen.
  • Überdies führen die allgemein geringeren Karrierechancen und Lohndiskriminierungen dazu, dass Frauen generell weniger Erwerbseinkommen generieren als Männer, was auf die BVG-Renten drückt.
  • Als Folge davon sind die durchschnittlichen BVG-Renten der Männer doppelt so hoch wie diejenigen der Frauen.
  • Jede dritte Frau über 64 bezieht überhaupt keine BVG-Rente, ist somit ausschliesslich auf die AHV angewiesen. (Das betrifft auch viele Menschen, die vorher IV bezogen haben.) Die AHV löst diese automatisch ab.
  • Frauen im AHV-Alter (und IV-Beziehende) sind deshalb überproportional auf Ergänzungsleitungen angewiesen. In den letzten Jahren rutschen sie deshalb immer mehr in die Altersarmut.
  • Bereits heute verfügen Frauen im Alter über ein Drittel weniger Renteneinkommen als Männer.


Statt diese Ungerechtigkeiten an der Wurzel anzupacken, hat die bürgerliche Parlamentsmehrheit beschlossen, das Rentenalter der Frauen heraufzusetzen! Wir bitten Sie den beiliegenden Referendumsbogen gleich selbst zu unterschreiben und auch andere Personen dazu zu motivieren. Denn es geht darum, mit möglichst vielen Unterschriften unsere Position für eine starke AHV zu bekräftigen. Vielen Dank! PF
Basel, im März 2022

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